Thema: Maskenpflicht

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

ab dem 01.11.21 wird die Maskenpflicht in der Schule neu geregelt. Prinzipiell besteht weitern die Pflicht eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in der Schule zu tragen. Zu den bereits bestehenden Ausnahmen (z. B. Schulhof oder Sportunterricht) kommt aber eine neue Ausnahme hinzu. Am eigenen Platz im Unterrichtsraum besteht dann keine Verpflichtung mehr, die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Freiwillig kann diese natürlich auch weiterhin getragen werden. Auf den Gemeinschaftsflächen wie den Fluren, den Toiletten oder dem Sekretariat besteht aber weiterhin die Pflicht, Mund und Nase mit einer medizinischen Maske zu bedecken.

Die Testpflicht (und andere Schutzmaßnahmen wie das regelmäßige Lüften) bleiben bestehen. Sollte es einen positiven Test in einer Klasse geben, wird die Maskenpflicht auch am eigenen Sitzplatz für fünf Tage wieder eingeführt und die Schülerinnen und Schüler für diesen Zeitraum täglich getestet.

Mir ist bewusst, dass noch nicht alle Detailfragen genau geklärt sind. Diese werden sich im Alltag aber ergeben und dann pragmatisch beantwortet.

Herzliche Grüße

Timo Hepp